Die Kirchenvorstände verwalten die Einrichtungen und das Vermögen der jeweiligen Kirchengemeinden.
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Die Rechtsgrundlage für die Kirchenvorstände ist im Kirchenrecht ("Codex Juris Canonici") für die ganze katholische Kirche verankert. In unserem Bistum werden die Kirchenvorstände von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt.
Die Kirchenvorstände sind die körperliche Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde". Das heißt, wenn eine Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen Personen schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstandes. Er schafft somit die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Pfarrei.
Die Kirchenvorstände beraten in Sitzungen die anstehenden Themen und fassen anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung der Beschlüsse liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor, der Verwaltungsleitung oder einem Vorstandsmitglied.
Die Kirchenvorstände können Sachausschüsse bilden. Diese bereiten Ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch Beschlussvorschläge für die Kirchenvorstandsitzungen als Empfehlung. Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in den Sitzungen möglich.
Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf.
Der neue Kirchenvorstand hat sich zwischenzeitlich konstituiert. Die wichtigsten Ansprechpartner finden Sie nachfolgend.
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag: 09.00 - 12.00 h
Mittwoch: 16.00 - 18.00 h
Unser Spendenkonto:
Katholische Kirchengemeinde St. Franziskus - Caritaskonto
DE87 3706 0193 0013 6640 13 (neu)
Spendenquittungen werden ab Zuwendungen über 300 Euro (neuer Wert) oder auf ausdrücklichen Wunsch ausgestellt.