Wiedereintritt

Kirche geöffnet (c) Bild: Peter Weidemann @Pfarrbriefservice.de

Sie waren bereits früher katholisch, haben sich aber zum Austritt entschlossen. Jetzt möchten Sie wieder in die Kirche eintreten. Sie können wieder aufgenommen werden - die Tür steht für Sie offen! Wir freuen uns, wenn Sie einen neuen Bezug zum Glauben und zur Kirche gefunden haben und den Weg zurück in die kirchliche Gemeinschaft suchen. Ihr Wiedereintritt ist somit eine Versöhnung mit der Kirche. Sprechen Sie uns gerne an!

Regina Just, Andreas Kleine, Jessica Peters

Bunzlauer Str. 25
50858 Köln

Häufig gestellte Fragen

Nein, denn die Wiederaufnahme kann Ihnen eine staatliche Behörde nicht gewähren - das kann nur die Kirche selbst tun. Sie müssen sich also auf jeden Fall an einen katholischen Seelsorger wenden.

Für den Wiedereintritt selbst fallen keine Kosten oder Gebühren an. Sobald Sie der katholischen Kirche wieder angehören, sind Sie allerdings gegebenenfalls (wieder) verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Für die Zeit, die sie ausgetreten waren, müssen sie aber keine Kirchensteuern nachzahlen.

Zu Beginn führen Sie ein Gespräch mit einem Seelsorger. Dieser erbittet dann in einem Brief an den Bischof Ihre Wiederaufnahme. An Dokumenten benötigen Sie dazu einen aktuellen Taufschein und eine Bescheinigung über Ihren Kirchenaustritt. Sobald der Bischof oder sein Stellvertreter zugestimmt hat, bestätigen Sie vor Zeugen Ihren Wunsch, der Kirche wieder anzugehören. Ob dies ganz einfach im Pfarrbüro geschieht oder im Rahmen eines kleinen Gottesdienstes und wie Sie diesen Schritt gestalten können, besprechen Sie am besten mit dem Seelsorger, der Sie beim Wiedereintritt begleitet. Die Information über Ihren Wiedereintritt wird dann an die zuständigen kirchlichen und staatlichen Meldestellen weitergeleitet.

Nein - wenn Sie getauft sind, gilt das lebenslang. Die Taufe muss und kann nicht wiederholt werden, auch wenn Sie aus der Kirche ausgetreten waren. Das Gleiche gilt für die Firmung. Wenn Sie allerdings noch nicht gefirmt sind, ist es sinnvoll, im Zusammenhang mit dem Wiedereintritt darüber nachzudenken. Sprechen Sie Ihren Seelsorger darauf an!

Das Anmeldeformular auf unserer Website bitte ausfüllen und an koeb-sankt-marien@web.de senden. Der Ausweis kann zu Öffnungszeiten der Bibliothek abgeholt werden.

Unter 14-jährige Personen brauchen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Über 14-jährige Personen brauchen einen Personalausweis oder einen Reisepass mit gültigem amtlichem Aufenthaltsnachweis.

Linktipp

Informationen zum Wiedereintritt sowie Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite katholisch-werden.de, einem Angebot der Katholischen Arbeitsstelle für missionarische Pastoral.

Zur Internetseite katholisch-werden.de

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