Die Kirchenvorstände verwalten die Einrichtungen und das Vermögen der jeweiligen Kirchengemeinden.
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Die Rechtsgrundlage für die Kirchenvorstände ist im Kirchenrecht ("Codex Juris Canonici") für die ganze katholische Kirche verankert. In unserem Bistum werden die Kirchenvorstände von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt.
Die Kirchenvorstände sind die körperliche Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde". Das heißt, wenn eine Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen Personen schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des Kirchenvorstandes. Er schafft somit die materiellen Voraussetzungen für das caritative und pastorale Engagement der Pfarrei.
Die Kirchenvorstände beraten in Sitzungen die anstehenden Themen und fassen anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung der Beschlüsse liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor, der Verwaltungsleitung oder einem Vorstandsmitglied.
Die Kirchenvorstände können Sachausschüsse bilden. Diese bereiten Ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch Beschlussvorschläge für die Kirchenvorstandsitzungen als Empfehlung. Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in den Sitzungen möglich.
Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf.
Fragebogen zur Bedarfserhebung für ein Raumnutzungskonzept
für die Gebäude der Katholischen Kirchengemeinde St. Franziskus
Durch die Fusion der drei bisherigen Kirchengemeinden zur neuen Kirchengemeinde St. Franziskus stellen sich die Fragen der Nutzung der vorhandenen Räume nochmal neu unter anderen Vorzeichen und es ergeben sich auch neue Möglichkeiten. Der Kirchenvorstand hat hierfür einen Arbeitskreis Raumkonzept eingerichtet, der sich darum kümmern wird, die räumlichen Bedarfe und die vorhandenen Gebäude miteinander zu vergleichen und auf dieser Grundlage auch über erforderliche Anpassungen und Optimierungen (natürlich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Kirchengemeinde und der Rahmenbedingungen des Erzbistums) nachzudenken.
Dafür sind wir aber natürlich auch die Bedarfsmeldungen der ehren- und hauptamtlichen Nutzer der Räume unserer Kirchengemeinde angewiesen, um nicht am Bedarf vorbei zu planen. Wir bitten daher alle bisherigen und auch künftige Nutzer darum, auf diesem Fragebogen uns ein paar Informationen als Grundlage für die weiteren Überlegungen zu geben. Bitte jeweils für unterschiedliche Nutzungen/Bedarfe mit unterschiedlichen Anforderungen einen neuen Fragebogen benutzen. Das erleichtert uns die Arbeit der Auswertung sehr.
Die ausgefüllten Fragebögen bitte per Mail an raumkonzept@franziskus.koeln schicken oder in einem der drei Pfarrbüros einwerfen oder abgeben. Für Rückfragen zu diesem Fragebogen steht Ihnen gerne Herr Dirk Hucko, dirk.hucko@franziskus.koeln zur Verfügung.
Vielen Dank für die Mitwirkung!
Der neue Kirchenvorstand hat sich zwischenzeitlich konstituiert. Die wichtigsten Ansprechpartner finden Sie nachfolgend. Weitere Informationen über die Zusammensetzung der Ausschüsse folgen in Kürze.
Öffnungszeiten:
Montag-Donnerstag: 09.00 - 12.00 h
Mittwoch: 16.00 - 18.00 h
Unser Spendenkonto:
Katholische Kirchengemeinde St. Franziskus - Caritaskonto
DE87 3706 0193 0013 6640 13 (neu)
Spendenquittungen werden ab Zuwendungen über 300 Euro (neuer Wert) oder auf ausdrücklichen Wunsch ausgestellt.